Neues Begutachtungsassessment (NBA) » Prüfverfahren der Pflegegrade (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Die Module des NBA
    • Modul 1
    • Modul 2
    • Modul 3
    • Modul 4
    • Modul 5
    • Modul 6
  • Die Kriterien für einen Pflegegrad
  • Antrag stellen
  • Fazit

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Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird nach dem erstmaligenAntrag auf einen Pflegegrad der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Dies wird von einem Gutachter des MDKs(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bzw. von MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der Privaten) persönlich überprüft.

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Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird nach dem erstmaligen Antrag auf einen Pflegegrad der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Dies wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), ehemals Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) persönlich überprüft.


Die Alltagskompetenz bzw. Selbstständigkeit wird anhand von sechs Lebensbereichen und zwei zusätzlichen Bereichen erfasst. Diese sogenannten Module werden bei der Bewertung der Alltagskompetenz unterschiedlich gewichtet. So wird beispielsweise der Bereich "Selbstversorgung" mit 40 % gewichtet, der Bereich "Mobilität" hingegen mit 10 %.

Des Weiteren wird bei Modul 2 und 3 geprüft, welcher Bereich eine höhere Punktewertung hat. Das Modul mit der höheren Punktzahl fließt mit 15 % Gewichtung in die Berechnung der Alltagskompetenz mit ein.

Inhaltsverzeichnis Pflegegrad online ermitteln


Neues Begutachtungsassessment (NBA) » Prüfverfahren der Pflegegrade (1)

Die Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)

Je mehr Punkte der Antragsteller erhält, desto höher fällt der Pflegegrad aus und umso mehr Leistungen erhält der Pflegebedürftige.

Die Bereiche, in denen auf Alltagskompetenz überprüft wird, lassen sich in sechs Modulen darstellen:

  • 1. Modul: Mobilität (10%)
    Allgemeine körperliche Beweglichkeit, wie z.B. selbstständiges Aufstehen, Umsetzen und Fortbewegen im eigenen Wohnraum, Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition.

  • 2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
    Allgemeines Verständnis uns Sprachfähigkeit, wie z.B. zeitliche und räumliche Orientierung, Verstehen von Aufforderungen und Sachverhalten, Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, Beteiligen an Gesprächen, Erinnern an Ereignissen, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen.

  • 3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
    Abweichende/s Verhalten und Gefühle, wie z.B. nächtliche Unruhe, Ängste und Aggressionen, Wahnvorstellungen, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Depressionen und Antriebslosigkeit.

  • 4. Modul: Selbstversorgung (40%)
    Z.B. Körperpflege, Ernährung, Toilettengang, Harn- und Stuhlinkontinenz.

  • 5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
    Z.B. selbstständige Medikation, Blutzuckermessung, Arztbesuche und Wundversorgung, eigenständiger Umgang mit Hilfsmitteln.

  • 6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
    Selbstständige Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung von Veränderungen, Interaktion mit anderen Menschen, Kontaktpflege, in die Zukunft gerichtete Planung übernehmen, sich im Alltag beschäftigen.

Die Module sieben (Außerhäusliche Aktivitäten) und acht (Haushaltsführung) gehören streng genommen auch noch zum NBA, welche allerdings nicht in die Einstufung der Pflegebedürftigkeit einbezogen werden, sondern Pflegeberatern bei der Pflegeplanung helfen sollen.

Modul 7 und 8 ermöglichen der Pflegeberaterin/ -berater eine Beratungsgrundlage zu Angeboten und Sozialleistungen des Betroffenen um einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.

Neues Begutachtungsassessment (NBA) » Prüfverfahren der Pflegegrade (2)

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Welche Personen erhalten einen Pflegegrad?

  • Pflegebedürftige, die seit 2017 erstmalig den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Erstmalige Antragsteller werden nach dem neuen Prüfverfahren NBA persönlich begutachtet.

  • Pflegebedürftige, die bereits vor 2017 eine anerkannte Pflegestufe (0, 1, 2, 3) hatten, wurden nicht neu begutachtet. Sie wurden folgendermaßen in die neuen Pflegegrade eingeordnet: Neues Begutachtungsassessment (NBA) » Prüfverfahren der Pflegegrade (5)

Bei der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad wurde niemand schlechter gestellt. Es galt der sogenannte Bestandschutz.


Wichtige Infos:

  • Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe hatten, wurden nicht erneut begutachtet.

  • Die Pflegebedürftigen mit Pflegestufen wurden automatisch in einen Pflegegrad eingestuft, dabei erhielt beispielweise ein Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 automatisch Pflegegrad 2.

  • Pflegebedürftige, die zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt hatten, wurden automatisch in einen zwei Stufen höheren Pflegegrad eingestuft, beispielweise von Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3.


Die Kriterien für einen Pflegegrad

Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden nach Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbständigkeit Punkte vergeben. Mit ihnen wird dann mittels einer Skala von 0 bis 100 der Pflegegrad ermittelt. Anhand dieser Punkte erfolgt die Einteilung der Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade. Dabei entspricht immer eine gewisse Spanne von Punkten einem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis 26 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis 47 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis 69 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis 89 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen

Die Leistungen der Pflegekasse werden bei Bewilligung des Pflegegrades ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, weshalb der Pflegegrad zeitnah beantragt werden sollte. Rückwirkende Leistungen werden nicht vergeben.

Nach Antragstellung des Pflegegrades kommt der MD bzw. MEDICPROOF zu Besuch, um den Pflegebedürftigen zu begutachten. Anhand dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Hinweis: Es ist sinnvoll sich für den Besuch des MDs vorzubereiten. Ein Pflegetagebuch, in das alle Pflegemaßnahmen und deren zeitlicher Aufwand eingetragen werden, kann die Begutachtung erleichtern.


Tipp

Durch eine Pflegegradberatung kann ganz einfach und unkompliziert der richtige Pflegegrad beantragt oder einen fehlerhaften Pflegegrad überprüft oder widersprochen werden.



Fazit

Mit dem neuen Prüfverfahren NBA wird der Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person ermittelt und anhand der Punkte einem Pflegegrad zugewiesen.

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält. Der Antrag auf einen Pflegegrad sollte schnellstmöglich erfolgen, da es keinen Anspruch auf rückwirkende Leistungen gibt.

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Weiterführende Informationen

    • Pflegegrad 1
    • Pflegegrad 2
    • Pflegegrad 3
    • Pflegegrad 4
    • Pflegegrad 5
  • Begutachtungsassessment (NBA): Ermittlung der Pflegegrade
  • Pflegegrad beantragen - so geht's
  • Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen

Neues Begutachtungsassessment (NBA) » Prüfverfahren der Pflegegrade (6)

Geprüft durch Pflegeexperte Florian Seybecke


  • Jahrelange Erfahrung in den verschiedensten Settings in der professionellen Pflege (Pflegeheim, Intensivpflege, akut Krankenhaus, 1:1 Betreuung)
  • Fort- und Weiterbildungen in der Pflege u.a Studium Bachelor of Science Pflege, Weiterbildung zum Pflegeexperten für Menschen im Wachkoma und MCS, DGCC, zertifizierter Case Manager und verantwortliche Pflegefachkraft zum Leiten einer pflegerischen Einrichtung.
  • Deutschlandweite Schulungen in NAT. Expertenstandards, Notfallintervention und allgemeine Krankheitslehre in der Pflege.

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Author: Madonna Wisozk

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